Mindestpausen in der Arbeitszeitvereinbarung
Inhaltsverzeichnis
- Definition
- Konfigurationen in TIME4
- Berechnungsregel
- Programmverhalten inkl. Beispielbuchungen
- Konfigurationsmöglichkeiten: Mindestpausen berücksichtigen
- Quickcheck
- FAQ
Definition
Auszug aus Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen:
„Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
Konfigurationen in TIME4
In dieser Dokumentation werden ausschließlich die Mindestpausen aus dem Reiter „Allgemeines“ in der Arbeitszeitvereinbarung beschrieben.
Sind in der Arbeitszeitvereinbarung Mindestpausen definiert und das Berücksichtigen dieser ist nicht deaktiviert (Einstellung = „Nein“), greifen diese Konfigurationen immer – unabhängig davon, was z. B. in der Berechnungsregel eingestellt wurde.
Die Mindestpausen aus der Arbeitszeitvereinbarung können damit Vorrang vor Einstellungen in der Berechnungsregel haben.
Berechnungsregel
Die Einstellungen in der Berechnungsregel steuern das Programmverhalten im Bereich der manuellen Pausen sowie der Pausen aus dem Arbeitszeitmodell (Reiter „Arbeitszeitmodell“ in der Arbeitszeitvereinbarung).
Programmverhalten inkl. Beispielbuchungen
In der Pausenzeitermittlung in der Berechnungsregel ist „Aus manuellen Pausen“ eingestellt. Im Reiter „Arbeitszeitmodell“ sind keine Pausen definiert.
| Schwelle = | Ab einer IST‑Zeit von mehr als (Std.) |
| Pausenzeit = | Pausenzeit (Std.) |
| Mindestpausentabelle = | Tabelle der Mindestpausen im Reiter „Allgemeines“ in der Arbeitszeitvereinbarung |
Konfigurationsmöglichkeiten: Mindestpausen berücksichtigen
Nein
Die Einträge der Mindestpausentabelle werden nicht berücksichtigt.
Ja, vollständig buchen
Die in der Mindestpausentabelle definierte Pausenzeit wird vollständig nach Erreichen der Schwelle gebucht.
Vollständig bedeutet am 07.05.2026, dass die volle Pausenzeit (= 0,50 Std.) abgezogen wird, obwohl die IST‑Zeit des Tages dadurch unter die Schwelle (= 6 Std.) fällt.
Ja, prüfen mit Warnung
Die Einträge in der Mindestpausentabelle werden nur zur Prüfung der Buchungen genutzt.
Wurde an einem Tag weniger Pause als in den Mindestpausen definiert gebucht, schreibt TIME4 einen Hinweis in der Spalte „Hinweise“.
Warnungen weisen auf ein mögliches „Problem“ hin. Es muss jedoch nicht zwingend gehandelt werden; der Tag wird normal berechnet.
Ja, prüfen mit Fehler
Entspricht „Ja, prüfen mit Warnung“ – mit dem Unterschied, dass an Tagen, an denen Mindestpausen unterschritten wurden, ein Fehler angezeigt wird.
Ja, anteilig buchen gemäß Gesamtarbeitszeit pro Tag
Die in der Mindestpausentabelle definierte Pausenzeit wird anteilig nach Erreichen der Schwelle gebucht.
Anteilig bedeutet am 07.05.2026, dass die Schwelle aus der Mindestpausentabelle nicht unterschritten wird und die Pause entsprechend anteilig (bis zur Schwelle) abgezogen wird.
Verhalten bei mehreren Zeilen in der Mindestpausentabelle
Mindestpausen: ab 6 Std. = 0,50 Std., ab 9 Std. = 0,75 Std.
Als Grundlage für die Berechnung der Pausenzeit wird hier die Gesamtzeit als Grundlage herangezogen.
| Gesamtzeit (= Spalte Dauer in der Zeiterfassung): | 9,25 Std. |
| Abzug Schwelle 1 Mindestpausentabelle: | - 0,50 Std. |
| Summe: | 8,75 Std. |
Die Pausenzeit 2 (= 0,75 Std. Pause) wird hier nicht mehr abgezogen, da nach dem Abzug der ersten Pause die Schwelle 2 (= 9,00 Std.) nicht erreicht ist.
Ja, anteilig buchen gemäß der einzelnen Pausenzeiten
Einzeleinträge = einzelne Zeilen in der Mindestpausentabelle.
„Korrekte“ Einstellungen zur Einhaltung der Ruhepausen gemäß ArbZG – siehe letzter Satz aus § 4 Ruhepausen.
Die in der Mindestpausentabelle definierte Pausenzeit wird anteilig nach Erreichen der Schwelle gebucht. Der Unterschied liegt in der Betrachtung der einzelnen Zeilen: Die dort definierten Pausen müssen spätestens nach Erreichen der jeweiligen Schwelle genommen werden.
Dafür gelten sogenannte Pausenzeiträume: Zeiträume, in denen die Pausen bei manueller Buchung spätestens genommen werden müssen.
Pausenzeiträume im oben genannten Fall
| Pausenzeitraum 1 | Arbeitsbeginn + Schwelle 1 | 8:00 + 6 Std. = 14:00 Uhr | Die Mindestpause muss spätestens im Zeitraum 14:00 – 14:30 Uhr genommen werden. |
| Pausenzeitraum 2 | Ende Pausenzeitraum 1 + 3 Std. (fehlende Zeit bis Schwelle 2) | 14:30 Uhr + 3 Std. = 17:30 Uhr | Die fehlenden 0,25 Std. Mindestpause müssen spätestens im Zeitraum 17:30 – 17:45 Uhr gemacht werden. |
Erläuterung der einzelnen Tage
04.05.2026: Keine Besonderheiten, da Pausen nur aus Mindestpausentabelle vom System gebucht.
05.05.2026: Manuelle Pause vor bzw. innerhalb Pausenzeitraum 1 = 0,50 Std. Keine weitere manuelle Pausenbuchung, daher zusätzlich 0,25 Std. Mindestpause durch das System.
06.05.2026: Manuelle Pause wurde 0,25 Std. zu spät gestartet (= Start 14:15 Uhr), daher wird die 1,00 Std. manuelle Pause vollständig gebucht. Zusätzlich kommen 0,25 Std. („Strafpause“ = 14:00 – 14:15 Uhr) hinzu. Gesamte Pausenzeit: 1,00 Std. + 0,25 Std. = 1,25 Std.
07.05.2026: Keine Besonderheiten, da Pausen anteilig nur aus Mindestpausentabelle vom System gebucht.
08.05.2026: Keine Besonderheiten, da Pausen anteilig nur aus Mindestpausentabelle vom System gebucht. 0,50 Std. = Mindestpause nach 6 Std., daher 9,25 − 0,50 = 8,75: Schwelle 2 nicht erreicht und keine weitere Mindestpausenbuchung.
Zwei weitere Beispiele
11.05.2026:
| 13:45 – 14:15 Uhr | 0,50 Std. manuelle Pause vor/innerhalb Pausenzeitraum |
| 17:30 – 17:40 Uhr | + 0,17 Std. Mindestpause |
| 17:40 – 17:55 Uhr |
+ 0,08 Std. innerhalb Pausenzeit (17:40 – 17:45 Uhr) + 0,17 Std. außerhalb Pausenzeit (17:45 – 17:55 Uhr) = 0,25 Std. manuelle Pause |
| Summe: | = 0,92 Std. Pause |
12.05.2026:
| 14:00 – 14:25 Uhr | 0,42 Std. Mindestpause |
| 14:25 – 14:45 Uhr |
+ 0,08 Std. innerhalb Pausenzeit + 0,25 Std. außerhalb (Mindestpausenzeit des Tages bereits erreicht) = 0,33 Std. manuelle Pause |
| Zwischensumme: |
0,50 Mindestpause + 0,25 außerhalb (Mindestpausenzeit des Tages bereits erreicht) = 0,75 Std. |
| 18:00 – 18:15 Uhr | + 0,25 Std. zusätzliche manuelle Pause |
| Summe: | = 1,00 Std. Pause |
Quickcheck
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- Die Mindestpausentabelle ist im Reiter „Allgemeines“ der Arbeitszeitvereinbarung korrekt gepflegt.
- Die Einstellung „Mindestpausen berücksichtigen“ ist passend gewählt (Nein / vollständig / prüfen / anteilig).
- Wenn Mindestpausen berücksichtigt werden und nicht deaktiviert sind, ist Dir bewusst, dass diese Einstellungen unabhängig von der Berechnungsregel greifen können.
- Die Berechnungsregel (Pausenzeitermittlung) ist passend zur Organisation eingestellt (manuelle Pausen und/oder Pausen aus dem Arbeitszeitmodell).
- Bei „Prüfen“ ist klar, ob Warnung oder Fehler gewünscht ist und wie damit im Prozess umgegangen wird.
- Bei „Anteilig“ ist festgelegt, ob nach Gesamtarbeitszeit oder nach einzelnen Pausenzeiten (Pausenzeiträume) gerechnet werden soll.
FAQ
FAQ anzeigen
Was bedeutet „Schwelle“ in der Mindestpausentabelle?
Die Schwelle ist die IST‑Zeit (mehr als x Stunden), ab der eine definierte
Pausenzeit greift.
Was ist der Unterschied zwischen „vollständig“ und „anteilig“?
„Vollständig“ zieht nach Erreichen der Schwelle die komplette Pausenzeit
ab – auch wenn die IST‑Zeit dadurch unter die Schwelle fällt.
„Anteilig“ zieht nur so viel ab, dass die Schwelle nicht unterschritten
wird.
Was bewirken „prüfen mit Warnung“ und „prüfen mit Fehler“?
Beide Varianten buchen keine zusätzliche Pause, sondern prüfen nur: Bei
Unterschreitung wird entweder ein Hinweis (Warnung) oder ein Fehler angezeigt.
Warum greifen Mindestpausen trotz anderer Berechnungsregel?
Wenn Mindestpausen in der Arbeitszeitvereinbarung definiert sind und
die Berücksichtigung nicht deaktiviert ist, können diese Einstellungen
unabhängig von der Berechnungsregel greifen.
Worin unterscheiden sich die beiden „anteilig“‑Varianten?
„Gemäß Gesamtarbeitszeit“ betrachtet die Gesamtzeit des Tages. „Gemäß
einzelner Pausenzeiten“ betrachtet jede Zeile der Mindestpausentabelle
und arbeitet mit Pausenzeiträumen (Pausen müssen spätestens nach Erreichen
der Schwelle liegen).