Die Plausibilitätsprüfung liefert Informationen über Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis. Die neue Option „Stücklisten einbeziehen“ bewirkt, dass die Prüfungsoptionen auch auf Positionen in Stücklisten angewendet werden.
Mit einem M, G oder F in der Spalte Zeile werden Stücklistenpositionen gekennzeichnet entsprechend für Material, Gerät oder Fremdleistung.