Die Europäische Union hat eine neue Regelung eingeführt, die Banken verpflichtet, vor der Ausführung einer Überweisung einen Abgleich zwischen dem angegebenen Namen des Zahlungsempfängers und der IBAN durchzuführen. Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird der Auftraggeber von der Bank gewarnt bevor die Überweisung ausgeführt wird. Um diese Anforderung zu erfüllen, wurde im Programm eine Funktion zur Definition eines abweichenden Kontoinhabers implementiert.
Der abweichende Kontoinhaber kann direkt eingetragen werden in den Stammdaten-Adressen im Reiter Banken in der neuen Spalte „Abweichender Kontoinhaber“.
Ist kein abweichender Kontoinhaber eingetragen, wird wie bisher der Kurzname aus dem Reiter Adressen verwendet.
Da der bisherige Kurzname (z. B. „Mustermann, Musterhausen“) typischerweise nicht geeignet ist als Name des Kontobesitzers, bieten wir zusätzlich eine Funktion, um automatisch einen passenden Namen für die SEPA-Überweisung zu generieren.
Unter Einrichtung > Adressen > Abweichender Kontoinhaber können Sie den Namen des abweichenden Kontoinhabers vordefinieren. Mit einem Doppelklick auf die Variablen im rechten Feld können Sie diese in die entsprechende Zeile übernehmen.
Diese Definition wird verwendet, wenn Sie in den Adressen unter Funktionen "Abweichender Kontoinhaber vorbelegen" auswählen. Es öffnet sich ein Selektionsfenster, in das Sie eine Adressnummer, Kundennummer oder Lieferantennummer eingeben können, um den abweichenden Kontoinhaber für diese Adressen festzulegen. Wenn das Selektionsfeld nicht ausgefüllt ist und Sie auf OK klicken, wird der abweichende Kontoinhaber bei jedem Kunden oder Lieferanten, bei dem eine Bankverbindung hinterlegt ist, automatisch eingetragen. Dies geschieht jedoch nur, wenn noch kein abweichender Kontoinhaber vorhanden ist.
Dadurch wird der abweichende Kontoinhaber im Reiter Banken dann gefüllt.
Der abweichende Kontoinhaber wird in der SEPA-Datei als Kontoinhaber übernommen, sodass die Prüfung der Bank auf den Namen abgestimmt ist.