Für E-Rechnungen kann jetzt eingestellt werden, ob bereits gestellte Teil- oder Abschlagsrechnungen beim Druck von Teil-, Abschlags- oder Schlussrechnungen in der E-Rechnung berücksichtigt werden sollen. Die Beträge können dadurch als bereits geleistete Zahlung und als noch offener Restbetrag in der E-Rechnung ausgegeben werden.
Dafür gibt es die neue Einstellung „Gezahlter-/Fälliger Betrag bei E-Rechnung“. Hier kann gewählt werden, ob keine Übergabe erfolgen soll oder ob die Werte aus der Zahlungsaufstellung bzw. aus der Rechnungsaufstellung übernommen werden.
Die Einstellung steht in den E-Rechnungs-Einstellungen der Vorgangsarten zur Verfügung und kann bei Bedarf im Vorgang über die abweichenden Vorgangseinstellungen angepasst werden.
Wichtig: Die Ausgabe der Beträge in der E-Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass die Rechnung in der Buchhaltung des Rechnungsempfängers als bezahlt oder ausgeglichen behandelt wird.
Der Ausweis der bereits gestellten Rechnungen oder Zahlungen sollte auch nur unter Maßgabe vorgenommen werden, wenn man davon ausgeht, dass die Rechnungen auch komplett bezahlt werden. Sonst verbleiben Beträge offen, die nicht berücksichtigt werden.
Für die Einstellung „Gezahlter-/Fälliger Betrag bei E-Rechnung“ stehen drei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Keine Übergabe
In der E-Rechnung wird der Gesamtrechnungsbetrag inklusive Steuer ohne Abzug bereits gestellter Rechnungen oder geleisteter Zahlungen verwendet.
Aus Zahlungsaufstellung
Bereits geleistete Zahlungen werden in der E-Rechnung als bereits gezahlter Betrag ausgewiesen. Der noch offene Restbetrag wird nach Abzug dieser Zahlungen ermittelt. Grundlage ist die Zahlungsaufstellung auf der Rechnung.
Aus Rechnungsaufstellung
Bereits gestellte Rechnungen werden in der E-Rechnung als bereits gezahlter Betrag ausgewiesen. Der noch offene Restbetrag wird nach Abzug dieser Rechnungen ermittelt. Grundlage ist die Rechnungsaufstellung auf der Rechnung.
Damit geleistete Zahlungen oder bereits gestellte Rechnungen berücksichtigt werden, müssen in den Einstellungen der Vorgangsart die Parameter „Bereits gestellte Rechnungen in Abzug bringen“ und „Ausdruck Zahlungsaufstellung“ auf Ja stehen.
Damit die geleisteten Zahlungen oder bereits gestellten Rechnungen berücksichtigt werden, müssen in der Einstellung unter der Vorgansgart die Parameter
- Bereits gestellte Rechnungen in Abzug bringen
- Ausdruck Zahlungsaufstellung
auf Ja stehen. Wird keine Rechnungsaufstellung oder Zahlungsaufstellung auf der Rechnung ausgewiesen, werden diese selbstverständlich auch nicht in der E-Rechnung berücksichtigt.
Beispiel:
Folgende Werte sind auf der Rechnung ausgewiesen:
Folgende Werte werden dann in E-Rechnung ausgegeben
Parameter aus Zahlungsaufstellung:
BT-113 Bereits geleistet Zahlung = 309,28
BT-115 Restbetrag Fälliger Zahlungsbetrag = 2.665,72
Parameter aus Rechnungsaufstellung
BT-113 Bereits geleistet Zahlung= 595,00
BT-115 Restbetrag Fälliger Zahlungsbetrag = 2380,00
Verfügbar ab 2026.c2