Die Ermittlung des Liefertermins und des Abrechnungszeitraums im Programm wurde optimiert, um eine lückenlose Konformität mit dem ZUGFeRD-Standard sicherzustellen. Da das Feld BT-72 (Tatsächlicher Liefertermin) im Datensatz zwingend erforderlich ist und nicht leer bleiben darf, greift nun eine automatisierte Rangfolge zur Datenermittlung.
Sie müssen sich nicht dabei um die manuelle Befüllung des Feldes BT-72 kümmern. Das Programm wählt automatisch den logischsten Termin aus Ihren Vorgangsdaten, damit Ihre ZUGFeRD-Rechnung stets valide ist.
Ermittlung des Liefertermins (BT-72)
Das System prüft die Felder im Vorgangskopf in einer festen Reihenfolge. Sobald ein Datum gefunden wird, wird dieses als BT-72 gesetzt. Die Priorisierung erfolgt dabei wie folgt:
Leistungsdatum: Falls im Vorgang explizit ein Leistungsdatum hinterlegt ist.
Liefertermin: Falls kein Leistungsdatum vorhanden ist, wird das Feld „Liefertermin (Datum)“ geprüft.
Lieferschein-Datum: Ist auch kein Liefertermin gesetzt, wird das Datum des zugehörigen Lieferscheins herangezogen.
Abrechnungszeitraum (BIS-Datum): Fehlen alle vorgenannten Daten, wird das Enddatum des Abrechnungszeitraums genutzt.
Rechnungsdatum: Als letzte Instanz (Fallback) wird das aktuelle Rechnungsdatum verwendet.
Besonderheit beim Abrechnungszeitraum (BT-73 / BT-74)
Wird im Vorgangskopf ein Abrechnungszeitraum definiert, ohne dass separat ein Liefertermin oder ein Leistungsdatum angegeben wurde, verhält sich das System wie folgt:
Die Felder BT-73 (Beginn) und BT-74 (Ende) des Abrechnungszeitraums werden korrekt mit den entsprechenden Werten gefüllt.
Zusätzlich wird das Feld BT-72 (Tatsächlicher Liefertermin) automatisch mit dem BIS-Datum des Zeitraums belegt, um die Pflichtfeld-Vorgabe zu erfüllen.